| Regionalgruppe Zürich der |
| Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie SSES |
Die Regionalgruppe Zürich der SSES ist ein Verein, der die Nutzung von Sonnenenergie durch Austausch von Wissen und durch politische Aktivitäten fördert.
| Kontaktaufnahme | zum Inhaltsverzeichnis |
Senden Sie eine Kurzmitteilung an den Präsidenten der Regionalgruppe Zürich der SSES :
| Vorstand | zum Inhaltsverzeichnis |
| Name | Adresse | Schwerpunkt |
| Präsident | ||
| Stephan André Mathez | Spitalstrasse 13, 8620 Wetzikon | Beratung, Planung |
| Kassier | ||
| Stephan Leutenegger | Sonnenrain 28, 8700 Küsnacht | Photovoltaik-Anlagen, Solarboot |
| weitere Vorstands-Mitglieder | ||
| Gallus Cadonau | Sonneggstr. 29, 8006 Zürich | Politik, Recht |
| Renato Dénes | Ottenweg 24, 8008 Zürich | Organisation, Solarboot |
| Simon Gerber | Anna Heer Strasse 33, 8057 Zürich | Solarenergie-Anlagen |
| Ernst Haldimann | Ebnetstr.13, 8308 Illnau | Wind- und Biomasse-Anlagen |
| Eva Leutenegger | Sonnenrain 28, 8700 Küsnacht | Präsentationen, Solarboot |
| Andreas Rüetschi | Salvatorstrasse 8, 8050 Zürich | Internetseite, Solarspielplatz |
| Walter Sachs | Ackersteinstrasse 34, 8049 Zürich | Solarenergie |
| Roland Schmid | Wegackerstrasse 1, 8041 Zürich | Solarboot |
| Jörg Stüdeli | Schiedhaldenstrasse 8, 8700 Küsnacht | Politik |
| Werner Zehnter | Johannisburgstr. 10, 8700 Küsnacht | |
| Projekte, Ziele | zum Inhaltsverzeichnis |
Klima-Charta : Verbindliche Politik
Aktion zur Verpflichtung von Parlamentarierinnen und Parlamentariern auf nachhaltige Ziele vor UND nach dem Wahlkampf.
SolarErneuerbar : Bauordnung auf Gemeindeebene
Aktion zum Abbau von juristischen Hürden beim Bau von Einrichtungen zu Nutzung erneuerbarer Energien.
Arbeitsgruppe Energiespielplatz
Aktion zum Bau von Spielgeräten, die Kinder und Jugendliche
mit Energiethemen vertraut machen.
Solarboot ZHOLAR
Die Arbeitsgruppe "Solarboot" der Regionalgruppe Zürich der SSES hat das
Solarboot "ZHolar" gebaut.
In der Sommersaison kann es am Utoquai in der Stadt Zürich gemietet werden.
Das Solarboot eignet sich sehr als Blickfang für Präsentationen!
Präsenz an Anlässen und Messen
Die Regionalgruppe Zürich der SSES war in den letzten Jahren regelmässig präsent
am Mobilitätstag der Stadt Zürich.
Falls Sie an einer Veranstaltung einen Sonnenenergie- Stand betreiben möchten, wenden Sie sich an den Präsidenten der Regionalgruppe Zürich der SSES.
Die Regionalgruppe Zürich der SSES besitzt einen Satz von 8 Stellwänden und weiteres Zubehör für die Präsentation von Sonnenenergie - Anliegen an öffentlichen Veranstaltungen und Messen. Es sind auch Exponate vorhanden, die für Anlässe verwendet werden können :
Exkursionen und Vorträge
Die Generalversammlung der Regionalgruppe Zürich der SSES wird regelmässig abgeschlossen
mit der Besichtigung eines Gebäudes oder einer Einrichtung, die fortschrittlich
in der nachhaltigen Energienutzung ist.
Vorschläge
Der Vorstand der Regionalgruppe Zürich der SSES nimmt gerne Vorschläge zu
Projekten entgegen, um sie hier zu veröffentlichen. z.B. :
| Anlässe und Termine | zum Inhaltsverzeichnis |
| Datum | Veranstaltung | Kontaktperson |
|
Klima-Charta : Politische Verpflichtungen im Parlament |
zum Inhaltsverzeichnis |
Die bereits anlässlich der Parlamentswahlen im Kanton Zürich erfolgreich durchgeführte Aktion wird für die Wahlen in das eidgenössische Parlament ausgedehnt, wiederum mit starker Mitwirkung der Regionalgruppe Zürich.
Details unter www.klima-charta.ch
|
SolarErneuerbar : Bauordnung auf Gemeindeebene |
zum Inhaltsverzeichnis |
Die Regionalgruppe Zürich der SSES ruft ihre Mitglieder und Aktive auf, in ihrer Wohngemeinde einen Vorstoss einzureichen. Sie sind angesprochen ! Selbstverantwortung in der Gemeindepolitik fördert die nachhaltige Entwicklung.
In diesem Sinne hat die Regionalgruppe Zürich der SSES folgende Texte vorbereitet. Klicken Sie die folgende Fläche an, und Sie erhalten ein Argumentarium sowie eine Antrag zum Ausdrucken.
ARGUMENTARIUM UND BRIEF
| Arbeitsgruppe Energiespielplatz : Projektstand | zum Inhaltsverzeichnis |
Der Solarspringbrunnen bringt den Kindern und Jugendlichen das Thema Energie spielerisch näher. Die Fontänen des Springbrunnens werden in Konkurrenz zwischen Solar- und Muskelkraft hochgetrieben.
Der Solarspringbrunnen zur anregenden spielerischen Beschäftigung mit Solarenergie steht auf dem Gelände des Gemeinschaftszentrums Hirzenbach ( Zürich ). Eine Attraktion für Kinder und BesucherInnen.

Das Einweihungsfest am Samstag, 22. September 2007 im Gemeinschaftszentrum Hirzenbach hat mit grosser Beteiligung und bei prächtigstem Wetter stattgefunden.
Die Realisierung wurde möglich dank finanzieller und materieller Unterstützung durch :
Regionalgruppe Zürich der SSES,
ewz, Elektrizitätswerk
der Stadt Zürich,
Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich,
Grünstadt Zürich,
Gemeinschaftszentrum Hirzenbach
grosszügige Privatpersonen
sowie Mitwirkende der Arbeitsgruppe.
Projektleitung
Erika Isler Rüetschi
Salvatorstrasse 8
8050 Zürich
| Das Solarboot "ZHolar" | zum Inhaltsverzeichnis |
Es wurde von Mitgliedern der SSES Regionalgruppe Zürich der SSES gebaut und kann in der Sommersaison für Fahrten auf dem Zürichsee gemietet werden. Klicken Sie auf folgendes Bild, um genaueres zu erfahren :
Winter 2007-2008 : "ZHolar" ist seit 27.10.2007 ausgewassert und kann im Winter nicht gemietet werden.
| Empfohlene Internetseiten | zum Inhaltsverzeichnis |
Regionalgruppe Zürich der SSES
Hier finden Sie Verbindungen zu Seiten, die in einem Zusammenhang mit regionalen Amtsstellen und Organisationen auf dem Gebiet der Sonnenenergie - Nutzung stehen.
| www.solaragency.org | Stiftung Solar Agentur Schweiz : Schweizer Solarpreis, Bücher zu Sonnenenergie, Verbindung zu Organisationen mit ähnlichen Zielen |
| www.novatlantis.ch | Präsentation von PSI Forschungsarbeiten. (Achtung:Unsichere ActiveX-Elemente) |
| Beschreibung zum Ausstellungsmaterial | zum Inhaltsverzeichnis |
Setzen Sie Stellwände mit den Muffen zu einer Ausstellungswand zusammen. Von den acht Stellwänden sind zwei mit einer festen Beschriftung versehen. Die übrigen sechs Stellwände sind mit Klettstreifen versehen, sodass sich ein Bild und ein Viereck mit Bildunterschrift befestigen lassen.
| Der Text dieser Wände setzt das Motto der Ausstellung: | |
| Erneuerbare Energien | |
| Klare Fakten ... wir wissen Bescheid | |
| Wir informieren neutral und kompetent |
Vorhanden sind Bilder ( laminiert, 70x70 cm ) mit separaten Unterschrift-Blättern ( 42x14,8 cm ) zu den folgenden Themen:
| Biogas | Freizeit | Holz (-feuerung) |
| Solarstrom | Sonnenwärme | Wind |
Die Bilder werden über Klettband-Stücke an der Wand befestigt und können so leicht ausgewechselt werden.
Die Ausstattung der Stellwände mit themenspezifischen Bildern und Texten wird weiter entwickelt, sodass die Bilder dem Rahmenthema des Anlasses angepasst sind, z.B. "Wohnen und Arbeiten", "Mobilität", "Elektrizität", "Entwicklungsländer", "Energie-Zukunft".
Die Wände werden
Der Grundriss der Ausstellungswand kann frei gewählt werden. So lässt sich die Ausstellungswand dem Ort anpassen. Im Freien muss die Ausstellungswand zusätzlich mit Seilen verankert werden. Beispiele:
![]() |
![]() |
Die einzelnen Stellwände sind weiss mit einem gelben Kopfband. Die Stellwand hat folgende Abmessungen:
| Breite 98cm
Höhe 214cm Dicke ca 0.7cm |
Ecken abgeschrägt
45Grad/4cm |
Gelbe Folie für Kopfteil
Nummer UM3516M/Gelb-Matt |
Zwei wetterfeste Banner stehen zur Verfügung, um den Stand gut sichtbar
zu machen:
Höhe 80cm / Länge 250cm / 8 Ösen zur Befestigung
Dokumentation, Prospekte und Verkaufsartikel lassen sich auf einer Theke präsentieren. Sie hat auch Stauraum für Reserveartikel, Werkzeug, Gebrauchsgegenstände etc.
| Masse der Transportkisten pro Theke: | Masse der Theken: |
| B 53cm / L 109cm / H 24cm | Breite:Tischplatte und Unterteil 100cm |
| B 57cm / L 109cm / H 27cm | Tiefe:Tischplatte 45cm / Unterteil 40cm |
| Höhe bis Oberkante Tischplatte ca.107cm | |
| Einhängbare Fronten zu Theke | Rückseite:4 x 22.5cm Höhe bei Tablaren |
| 1 x Signet Regi Zürich / 1 x Text Regi Zürich | |
Beistelltische können wie kleine Theken verwendet werden. Sie besitzen eine halbkreisförmige Tischfläche und Ablagen im Unterteil.
| Beschreibung: | ||
| Tischplatte Holz weiss bemalt | Unterteil: Holz, mit beigem | Ablageflächen: 1 Tablar |
| Breite Tischplatte: 100cm | Karton überzogen | 2 Fächer 35cm/32cm tief |
| Tiefe Tischplatte: 50cm | Breite unten: 80cm | Zugang im Halbrund |
| Höhe Oberkante Tisch: 74cm | Tiefe unten: 40cm | von der Rückseite her |
Dieser Tisch kann als Füllstück verwendet werden,wenn die Theken im 90 Grad
Winkel zueinander stehen.
Unterer Teil: weisser Stoff.
Ablagefläche: schwarzes Kunstleder, Grösse 50 x 50 cm, Höhe 80 cm ab Boden.
| Statuten | zum Inhaltsverzeichnis |
Regionalgruppe Zürich der SSES
Zürcher Regionalgruppe der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie
Unter dem Namen "SSES regi züri" besteht eine Zürcher Regionalgruppe der Schweizerischen Vereinigung fur Sonnenenergie (SSES) als Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB (nachstehend "Verein" genannt).
Der Sitz des Vereins befindet sich am Ort der Präsidentin oder des Präsidenten.
Der Verein bezweckt die Verwirklichung der Zielsetzungen der SSES innerhalb seines Einzugsgebietes.
Als Mitglieder des Vereins können aufgenommen werden
Voraussetzung zur Aufnahme ist, dass sich der Wohnsitz bzw. Sitz im Zeitpunkt des Eintrittes im Einzugsgebiet des Vereins befindet.
Dieser ist grundsätzlich identisch mit dem Gebiet des Kantons Zürich. Im Einvernehmen mit der SSES und gegebenenfalls anderen Regionalgruppen der SSES können auch Mitglieder ausserhalb des Kantons Zürich aufgenommen werden, soweit diese nicht einer anderen Regionalgruppe zugehören.
Der Eintritt neuer Mitglieder kann jederzeit erfolgen. Im Bedarfsfall beschliesst der Vorstand über die Aufnahme. Er kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Der Austritt mit schriftlicher Mitteilung an den Vorstand kann unter Beobachtung einer einmonatigen Frist auf das Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
Ein Mitglied kann vom Vorstand aus wichtigen Gründen jederzeit ausgeschlossen werden. Als wichtiger Grund gilt namentlich die Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages nach zweimaliger erfolgloser Mahnung.
Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen den Ausschluss innert 30 Tagen an die Generalversammlung rekurrieren. Dem Rekurs kommt aufschiebende Wirkung zu.
5.1 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
5.2 Die Mitglieder haben einen jährlichen Mitgliederbeitrag zu entrichten, dessen Höhe jeweils von der SSES gesamtschweizerisch festgelegt wird. Über die allfällige Erhebung zusätzlicher, regionaler Beträge beschliesst die Generalversammlung.
5.3 Rechnungsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
6.1 Organe
Organe des Vereins sind:
6.1.1 Die Organe arbeiten ehrenamtlich und haben keinen Anspruch auf Entschädigung ausser ausgewiesenen Spesen und Barauslagen. Solche können zwingend nur im Rahmen des Budgets vergütet werden.
6.2 Generalversammlung
6.2.1 Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
6.2.2 Sie findet jährlich statt, mindestens 3 Wochen vor der Delegiertenversammlung des SSES. Die ordentliche Generalversammlung findet in der Regel im ersten Quartal des Geschäftsjahres statt. Jedes Mitglied hat das Recht, die Aufnahme eines Antrages auf die Traktandenliste zu verlangen, sofern es einen solchen mit Begründung versehenen Antrag jeweils spätestens bis zum 15. Januar dem Vorstand schriftlich einreicht.
6.2.3 Die Generalversammlung hat insbesondere folgende Befugnisse:
6.2.4 Ausserordentliche Generalversammlungen sind einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder unter Angabe der Gründe dies verlangt.
6.2.5 Die Generalversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Traktandenliste und unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen einzuberufen.
6.2.6 Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der an ihr teilnehmenden Mitglieder beschlussfähig.
6.2.7 Über die Beschlüsse der Generalversammlung ist ein Beschlussprotokoll zu führen. Auf begründeten Antrag hin kann die Generalversammlung zu einzelnen oder zu allen Traktanden ausführliche Protokollierung beschliessen.
6.3 Vorstand
6.3.1 Der Vorstand besteht aus:6.3.2 Der Vorstand wird von der ordentlichen Generalversammlung fur die Dauer von einem Jahr gewählt.
6.3.3 Mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst.
6.3.4 Der Vorstand versammelt sich auf Einladung der Präsidentin oder des Präsidenten oder seiner Vertretung so oft es die Geschäfte erfordern, oder wenn drei Mitglieder des Vorstandes oder ein/eine Revisorin das Begehren auf Einberufung stellen.
6.3.5 Der Vorstand beschliesst mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Der/die Vorsitzende stimmt nur bei Stimmengleichheit, wobei er/sie den Stichentscheid zu geben hat.
6.3.6 Die Sitzungen vom Vorstand können von jedem Vereinsmitglied besucht werden. Für den Vorstand besteht jedoch keine generelle Ankündigungspflicht für die Sitzungen. Es ist Sache der Vereinsmitglieder, sich zu informieren.
6.3.7 Im Rahmen der dem Vorstand eingeräumten Befugnisse ist der Vorstand berechtigt, zur Erledigung spezieller Aufgaben Arbeitsgruppen zu bilden und deren Mitglieder auch unter Zuzug externer Personen zu wählen.
6.3.8 Die vom Vorstand eingesetzten Arbeitsgruppen dürfen über die ihnen zugewiesenen Mittel verfügen und haben dem Vorstand Rechnung darüber abzulegen. Die Arbeitsgruppe muss sich dabei strikte an das von der Generalversammlung verabschiedete Budget halten. Eine Vergütung von Arbeitsleistungen ist ausdrücklich gestattet im Rahmen der zugesprochenen Mittel. Die Arbeitsgruppen fallen nicht unter 6.1.1. Bei Sitzungen werden Kurzprotokolle geführt. Der Vorstand wird über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe ständig auf dem laufenden gehalten, spätestens bei jeder Vorstandssitzung wird er informiert.
6.4 Revisionsstelle
Die beiden Revisorinnen, welche nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstandes sein dürfen, werden jeweils für die Dauer eines Jahres von der Generalversammlung gewählt. Sie sind wiederwählbar.
Sie haben mindestens einmal jährlich die Vereinskasse zu revidieren und zuhanden der ordentlichen Generalversammlung einen Revisionsbericht zu erstellen.
Die vorliegenden Statuten können jederzeit von einer Generalversammlung geändert werden, sofern die Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Änderung zustimmt. Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Statutenänderung durch die SSES.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung mit der in Art. 7 festgelegten Mehrheit beschlossen werden.
Ein nach Ablösung der Verbindlichkeiten des Vereins verbleibendes Vereinsvermögen fällt an die SSES mit der Massgabe, dieses fur die Verwirklichung der Zielsetzungen der SSES im Einzugsgebiet des Vereins einzusetzen oder einer sich allfällig neu bildenden Vereinigung mit dem gleichen Ziel auszuhändigen.
Diese neuen Statuten wurden von der Generalversammlung vom 22. März 1997 genehmigt und ersetzten die Statuten vom 4. Dezember 1982.
Wald, 22.März 1997
| der Präsident | die Vizepräsidentin | |
| Thomas Gnos | Therese Girod |